In seiner jüngsten Sitzung setzte der
Gemeinderat Iffezheims den Hebesatz für die Grundsteuer B ab Januar
2025 einstimmig auf 250 von Hundert fest. Die von den
Grundstückseigentümern zu zahlende Grundsteuer setzt sich aus dem
Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem von der Gemeinde
festgesetzten Hebesatz zusammen. Die Neufestsetzung des Hebesatzes
wurde notwendig, da sich der Grundsteuermessbetrag für alle
Grundstücke zum Jahreswechsel ändern wird. Die mit den neuen
Messbeträgen erzielten Steuereinnahmen sollen in etwa so hoch sein
wie in den Vorjahren. Zur Unterstützung der Gemeinden unterhält das
Land ein Transparenzregister, welches den Kommunen unverbindlich die
neuen Hebesätze empfiehlt. Für Iffezheim werden dort 203 bis 225
vom Hundert genannt. Die Abweichung von dieser Empfehlung begründete
Bürgermeister Schmid mit der prekären Haushaltslage, welche eine
Steuererhöhung unabdingbar mache. Dadurch entstünden der Gemeinde
laut Beschlussvorlage jährliche Mehreinnahmen bei der Grundsteuer B
von 128 500 Euro.
Die bisherige Ermittlung des
Grundsteuermessbetrages basierte in den alten Bundesländern auf
Regelungen aus dem Jahre 1964. In den neuen Bundesländer gar auf
solchen aus den 30er Jahren. Seit Jahrzehnten nicht, eigentlich nie,
wurden diese angepaßt. Im April 2018 entschied das
Bundesverfassungsgericht, daß die Regelungen in den alten
Bundesländern seit 2002 gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz
verstießen. Sie würden laut Gericht zu gravierenden
Ungleichbehandlungen bei der Bewertung des Grundvermögen führen,
wie Steuerberater Markus Schmetz auf seiner Internetseite ausführt.
Daraufhin erarbeitete die
Bundesregierung in der vom Verfassungsgericht gesetzten Frist ein
neues Gesetz zur Ermittlung des Grundsteuermessbetrages. Eine
Änderung der Verfassung ergab eine Öffnungsklausel für eigene
Lösungen der Bundesländer. Die Mehrheit der Bundesländer übernahm
diese Regelung. Das Bundesmodell berücksichtigt verschiedene
Komponenten für die Berechnung. Dazu gehören unter anderem die
Grundstücksfläche, aber auch die darauf befindlichen Gebäude.
Baden – Württemberg geht mit seiner
Landesgrundsteuer einen eigenen Weg: Die Bewertung für die
Grundsteuer B ergibt sich ausschließlich aus dem Wert des
Grundstückes. Der Steuerwert des Grundstückes errechnet sich allein
aus der Grundstücksgröße mal dem Bodenrichtwert je Quadratmeter
des Grundstückes. Der Bodenrichtwert wird von örtlichen
Gutachterausschüssen ermittelt. Er orientiert sich an den
Verkaufserlösen für vergleichbare Grundstücke in den letzten
Jahren. Der Grundsteuermessbetrag beträgt für ein Einfamilienhaus
knapp 1 Promille des errechneten Steuerwertes.
Für landwirtschaftlich genutzte
Grundstücke bleibt der Hebesatz bei 360 von Hundert. Damit gehen
jährliche Mehreinnahmen von 12 600 Euro einher.
Licht aus zum Schutz der Umwelt
Mehrheitlich beauftragte der Iffezheimer
Gemeinderat die Verwaltung mit der Umsetzung von sechs der in der
Sitzung vorgestellten Maßnahmen zu Verminderung des Stromverbrauches
und der Lichtverschmutzung. Die Maßnahmen betreffen Gebiete am Rande
von Wohngebieten oder in Gewerbegebieten.
Noch weit, weit nach Sonnenaufgang brennen die Straßenlampe am Kreisel West.
Bereits im Juli vergangenen Jahres
hatte der Rat die Verwaltung mit dem Tausch der herkömmlichen
Straßenleuchtmittel gegen LED-Leuchtmittel beauftragt. Dieser
erfolgte dann zeitnah. Im Mai diesen Jahres stimmte der Rat der
Erstellung eines Konzeptes zur Verminderung des Stromverbrauches und
der Lichtverschmutzung zu. Diese Konzept wurde vergangenen Montag den
Räten von Projektleiter Stefan Frings der endura kommunal GmbH
vorgestellt. Es enthält sechs umzusetzende Module. Die Entscheidung
über zwei weitere Module wurde zurückgestellt. Bei einigen Modulen
dauert es sehr lange, bis der eingesparte Strom die Kosten deckt.
Neben der Energieeinsparung sind die Reduzierung der
Lichtverschmutzung, der Insektenschutz und Umweltschutz wichtige
Aspekte, die für den Einsatz einer bedarfsgerechten Beleuchtung
sprechen, erläuterte der Projektleiter dazu auf Nachfrage. Nach
seinen Angaben geben die Hersteller eine Gewähr von 10 Jahren auf
die Komponenten.
Modul 1 betrifft die Beleuchtung um den
Parkplatz am Fußballplatz, welche künftig über wärmeempfindliche
Bewegungsmelder gesteuert wird. Damit wird vor Allem die
Lichtverschmutzung reduziert. Durch die Einsparung von jährlich 120
kWh sind die Investition in etwa 10 Jahren wieder erwirtschaftet.
Knapp 3 000 kWh im Jahr wird durch die
Umstellung der Beleuchtung im alten Industriegebiet erreicht. Dort
wird zwischen 22 Uhr und 4 Uhr morgens die Leuchtstärke der Lampen
auf zehn Prozent reduziert. An den Einfahrten zu dem Gebiet lediglich
auf 40%. Fußgänger erhellen die Straße per Bewegungsmelder. Die
Investitionen in Höhe von knapp 8 000 Euro sind laut Vorlage in
etwas mehr als sieben Jahren wieder eingefahren.
Etwas länger dauert es, die Kosten in
Höhe von gut 5 300 Euro für die Umstellung „An der Rennbahn“
und im Boxendorf zu amortisieren. Jährlich werden knapp 1 600 kWh
Strom eingespart.
Die Verminderung der Lichtverschmutzung
ist die Triebfeder für die Steuerung der Beleuchtung über
Bewegungsmelder in der Josefstraße zwischen Wittweg und den ersten
Häusern. Finanziell rechnet sich das erst nach drei Jahrzehnten.
Gleiches gilt für die Umstellung der
Beleuchtung des Verbindungsweges zwischen Beton- und Spitzenweg am
Huber-Hof. Ausschlaggebend für die höheren Investitionskosten sind,
wie auch in der Josefstraße, die zusätzlich an den Masten
anzubringenden Bewegungsmelder.
Als letzte Maßnahme genehmigte der Rat
die Umstellung in der Hügelsheimer Straße zwischen Festhalle und
Karlstraße. Bei nächtlichen Einsätzen der Feuerwehr oder des DRK
wird dort die Beleuchtung über Signalgeber auf 100 Prozent
hochgefahren.
In einer früheren Version wurde die Beschlußlage über das Beleuchtungskonzept als einstimmig wiedergegeben. Das ist falsch. Die Textstelle wurde korrigiert.
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