04. November 2024

 
 

Ratssitzung 4. November

 

 

 

 
 

In seiner jüngsten Sitzung setzte der Gemeinderat Iffezheims den Hebesatz für die Grundsteuer B ab Januar 2025 einstimmig auf 250 von Hundert fest. Die von den Grundstückseigentümern zu zahlende Grundsteuer setzt sich aus dem Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem von der Gemeinde festgesetzten Hebesatz zusammen. Die Neufestsetzung des Hebesatzes wurde notwendig, da sich der Grundsteuermessbetrag für alle Grundstücke zum Jahreswechsel ändern wird. Die mit den neuen Messbeträgen erzielten Steuereinnahmen sollen in etwa so hoch sein wie in den Vorjahren. Zur Unterstützung der Gemeinden unterhält das Land ein Transparenzregister, welches den Kommunen unverbindlich die neuen Hebesätze empfiehlt. Für Iffezheim werden dort 203 bis 225 vom Hundert genannt. Die Abweichung von dieser Empfehlung begründete Bürgermeister Schmid mit der prekären Haushaltslage, welche eine Steuererhöhung unabdingbar mache. Dadurch entstünden der Gemeinde laut Beschlussvorlage jährliche Mehreinnahmen bei der Grundsteuer B von 128 500 Euro.

Die bisherige Ermittlung des Grundsteuermessbetrages basierte in den alten Bundesländern auf Regelungen aus dem Jahre 1964. In den neuen Bundesländer gar auf solchen aus den 30er Jahren. Seit Jahrzehnten nicht, eigentlich nie, wurden diese angepaßt. Im April 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, daß die Regelungen in den alten Bundesländern seit 2002 gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verstießen. Sie würden laut Gericht zu gravierenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung des Grundvermögen führen, wie Steuerberater Markus Schmetz auf seiner Internetseite ausführt.

Daraufhin erarbeitete die Bundesregierung in der vom Verfassungsgericht gesetzten Frist ein neues Gesetz zur Ermittlung des Grundsteuermessbetrages. Eine Änderung der Verfassung ergab eine Öffnungsklausel für eigene Lösungen der Bundesländer. Die Mehrheit der Bundesländer übernahm diese Regelung. Das Bundesmodell berücksichtigt verschiedene Komponenten für die Berechnung. Dazu gehören unter anderem die Grundstücksfläche, aber auch die darauf befindlichen Gebäude.

Baden – Württemberg geht mit seiner Landesgrundsteuer einen eigenen Weg: Die Bewertung für die Grundsteuer B ergibt sich ausschließlich aus dem Wert des Grundstückes. Der Steuerwert des Grundstückes errechnet sich allein aus der Grundstücksgröße mal dem Bodenrichtwert je Quadratmeter des Grundstückes. Der Bodenrichtwert wird von örtlichen Gutachterausschüssen ermittelt. Er orientiert sich an den Verkaufserlösen für vergleichbare Grundstücke in den letzten Jahren. Der Grundsteuermessbetrag beträgt für ein Einfamilienhaus knapp 1 Promille des errechneten Steuerwertes.

Für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke bleibt der Hebesatz bei 360 von Hundert. Damit gehen jährliche Mehreinnahmen von 12 600 Euro einher.

Licht aus zum Schutz der Umwelt

Mehrheitlich beauftragte der Iffezheimer Gemeinderat die Verwaltung mit der Umsetzung von sechs der in der Sitzung vorgestellten Maßnahmen zu Verminderung des Stromverbrauches und der Lichtverschmutzung. Die Maßnahmen betreffen Gebiete am Rande von Wohngebieten oder in Gewerbegebieten.

Noch weit, weit nach Sonnenaufgang brennen die Straßenlampe am Kreisel West.

Bereits im Juli vergangenen Jahres hatte der Rat die Verwaltung mit dem Tausch der herkömmlichen Straßenleuchtmittel gegen LED-Leuchtmittel beauftragt. Dieser erfolgte dann zeitnah. Im Mai diesen Jahres stimmte der Rat der Erstellung eines Konzeptes zur Verminderung des Stromverbrauches und der Lichtverschmutzung zu. Diese Konzept wurde vergangenen Montag den Räten von Projektleiter Stefan Frings der endura kommunal GmbH vorgestellt. Es enthält sechs umzusetzende Module. Die Entscheidung über zwei weitere Module wurde zurückgestellt. Bei einigen Modulen dauert es sehr lange, bis der eingesparte Strom die Kosten deckt. Neben der Energieeinsparung sind die Reduzierung der Lichtverschmutzung, der Insektenschutz und Umweltschutz wichtige Aspekte, die für den Einsatz einer bedarfsgerechten Beleuchtung sprechen, erläuterte der Projektleiter dazu auf Nachfrage. Nach seinen Angaben geben die Hersteller eine Gewähr von 10 Jahren auf die Komponenten.

Modul 1 betrifft die Beleuchtung um den Parkplatz am Fußballplatz, welche künftig über wärmeempfindliche Bewegungsmelder gesteuert wird. Damit wird vor Allem die Lichtverschmutzung reduziert. Durch die Einsparung von jährlich 120 kWh sind die Investition in etwa 10 Jahren wieder erwirtschaftet.

Knapp 3 000 kWh im Jahr wird durch die Umstellung der Beleuchtung im alten Industriegebiet erreicht. Dort wird zwischen 22 Uhr und 4 Uhr morgens die Leuchtstärke der Lampen auf zehn Prozent reduziert. An den Einfahrten zu dem Gebiet lediglich auf 40%. Fußgänger erhellen die Straße per Bewegungsmelder. Die Investitionen in Höhe von knapp 8 000 Euro sind laut Vorlage in etwas mehr als sieben Jahren wieder eingefahren.

Etwas länger dauert es, die Kosten in Höhe von gut 5 300 Euro für die Umstellung „An der Rennbahn“ und im Boxendorf zu amortisieren. Jährlich werden knapp 1 600 kWh Strom eingespart.

Die Verminderung der Lichtverschmutzung ist die Triebfeder für die Steuerung der Beleuchtung über Bewegungsmelder in der Josefstraße zwischen Wittweg und den ersten Häusern. Finanziell rechnet sich das erst nach drei Jahrzehnten.

Gleiches gilt für die Umstellung der Beleuchtung des Verbindungsweges zwischen Beton- und Spitzenweg am Huber-Hof. Ausschlaggebend für die höheren Investitionskosten sind, wie auch in der Josefstraße, die zusätzlich an den Masten anzubringenden Bewegungsmelder.

Als letzte Maßnahme genehmigte der Rat die Umstellung in der Hügelsheimer Straße zwischen Festhalle und Karlstraße. Bei nächtlichen Einsätzen der Feuerwehr oder des DRK wird dort die Beleuchtung über Signalgeber auf 100 Prozent hochgefahren.

In einer früheren Version wurde die Beschlußlage über das Beleuchtungskonzept als einstimmig wiedergegeben. Das ist falsch. Die Textstelle wurde korrigiert.

 

 
 
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