30. November 2024

 
 

Keine löchrigen Socken mehr in die Graue Tonne

 

 

 

 
 

Ab 2025 wird die Entsorgung von Altkleidern neu geregelt. Kleidung, Bettwäsche und andere Textilien dürfen nicht mehr in den Restmüll geworfen werden.

Ab 2025 heißt es: Ab in den Altkleidercontainer mit den alten Klamotten!

Das gilt auch für kaputte und abgetragene Textilien. Wer seine Klamotten im Restmüll entsorgt, riskiert, dass die Mülltonne stehen bleibt.

Ziel der Maßnahme ist es, die Recyclingquote zu erhöhen. Die neue Regelung kommt nicht von ungefähr. Die Textilindustrie ist einer der größten Umweltverschmutzer weltweit. Sie verursacht mehr Treibhausgase als der internationale Flug- und Schiffsverkehr zusammen und ist für 20 Prozent der Frischwasserverschmutzung verantwortlich. Hinzu kommt die Belastung durch Mikroplastik aus synthetischen Fasern.

Derzeit wird in der EU nur ein Prozent der Kleidung recycelt. Der Großteil landet in der Müllverbrennung oder wird exportiert, oft in Länder, die nicht über die nötige Infrastruktur für eine umweltgerechte Verarbeitung verfügen. Die neue EU-Verordnung soll das ändern und eine Kreislaufwirtschaft für Textilien etablieren.

(Quelle: Stiftung Warentest)

 

 
 
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