Ratssitzung 05. Juni 2023
Sanierung KiGa St. Marting
Es gab schon einige Turbulenzen um den
Kindergarten St. Martin der katholischen Kirchengemeinde in der
Kapellenstraße. Mehrheitlich hatte der Rat Ende November 2016 für
dessen Erweiterung zu einem 10-gruppigen Kindergarten gestimmt. Dies
hätte 2,016 Millionen Euro kosten sollen. Die Baukosten hielten
einer kirchenintern Überprüfung nicht stand. Die große Erweiterung
des Kindergarten St. Martin wurde daraufhin verworfen.
Stattdessen wurde der Neubau des
Kindergartens Storchennest im Weierweg beschlossen, um den Nachwuchs
aus dem Neubaugebiet „Nördlich der Hauptstraße“ aufnehmen zu
können. Der Kindergarten St. Martin sollte minimal erweitert und
saniert werden. Die von der Kirchengemeinde in Auftrag gegebenen
notwendigen Planungsleistungen wurden von der politischen Gemeinde im
März 2021 mit knapp 87 000 bezuschusst. Mittlerweile hat die
Gemeinde Iffezheim die Baulichkeiten des Kindergartens erworben und
will die Sanierung fortführen. Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe
von 50 000 Euro wurden in den Haushalt 2023 eingestellt.
Mit der Sanierung hatte die
Kirchengemeinde das Karlsruher Büro Adler + Retzbach beauftragt,
welches auch das Storchennest im Weierweg plante. Die gemachten
positiven Erfahrung mit dem Architekturbüro veranlassten die
Verwaltung, die bisherige Planung des Büros zu übernehmen und durch
dieses weiterführen zu lassen. Die Verträglichkeit dieser
Vorgehensweise mit den Vergaberichtlinien habe die Verwaltung mit der
Gemeindeprüfungsanstalt abgeklärt, versicherte Bürgermeister
Christian Schmid den Räten. Einstimmig beauftragte der Rat das Büro
Adler + Retzbach mit den weiteren Architektenleistungen ab der Phase
4, der Genehmigungsplanung.
Neues Feuerwehrboot
Mit dem Bau der Staustufe war auch das
Aufgabenspektrum der Freiwilligen Feuerwehr Iffezheim gewachsen. Um
dieses neuen Aufgaben abzudecken, wurde ein Mehrzweckboot angeschafft,
das mittlerweile stolze 41 Jahre unter seinem Kiel hat. Insbesondere
dem zugehörigen Anhänger mache das Alter schwer zu schaffen, war
vom stellvertretenden Feuerwehrkommandanten Simon Fanz zu hören.
Der Notwendigkeit einer
Ersatzbeschaffung hatte der Gemeinderat sich nicht verschlossen und in
nichtöffentlicher Sitzung vom November letzten Jahres einer
Neuanschaffung in Rahmen einer landesweiten Sammelbeschaffung
zugestimmt, wie aus den Sitzungsunterlagen hervorging. Tags darauf,
habe die Verwaltung die Teilnahme an der Sammelbestellung an das
federführende Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) schriftlich
weitergegeben, so die Unterlagen weiter.
Die Vorteile der Sammelbeschaffung
liegen auf der Hand: Es wird mit einem Stückpreis inklusive Anhänger
von 150 000 Euro gerechnet. Das Innenministerium hat eine hälftige
Förderung in Aussicht gestellt. Seitens des RP wurde die Gemeinde
nun aufgefordert, die verbindliche Abnahme eines Bootes zu erklären.
Dies tat der Rat einstimmig. Von Daniel Haas (SPD) wurde angeregt,
den Landkreis und den Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband um
weitere Förderung oder Spenden anzugehen, was ebenfalls in den
Beschluss einfloss. Das alte Boot soll dann verkauft werden. Es wird
mit einem Erlös von 5 – 10 000 Euro gerechnet.
Bürgermeister Schmid teilte dem Rat
mit, daß keine Bewerbungen auf die Stelle als Gebäude- und
Energiemanager eingegangen seien. Des Weiteren gab er eine anstehende
Eilentscheidung kund, die derzeit Schönheitskorrekturen am
Feuerwehrneubau ausführende Firma auch mit dem hydrophoben Anstrich
zu beauftragen. Dies komme mit 23 000 € halb so teuer wie von der
Rohbaufirma angeboten.
Daniel Haas (SPD) erinnerte die
Verwaltung, an die vor nahezu Jahresfrist gemeldeten Mängel an
Stand- und Bodenhydranten und mahnte deren zügige Beseitigung an, um
die Sicherheit der Trink- und Löschwasserversorgung zu gewährleisten.
Die Sache mit der Öffentlichkeit von
Sitzungen
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein
sozialer Rechtsstaat, bei dem alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht.
Damit das Volk diesem Ziel nahe kommen kann, muß es die Regierenden
kontrollieren können und das auf allen Ebenen. Die Sitzungen der
Parlamente sind öffentlich, bis hin zum Kommunalparlament. Dies
schreibt die Baden-Württembergische Gemeindeordnung (GemO) in § 35
Satz 1 vor:
„Die Sitzungen des Gemeinderats sind
öffentlich.“
Das Gebot der Öffentlichkeit „ist im
demokratischen Rechtsstaat eines der wichtigsten Mittel, das
Interesse der Bürgerschaft an der Selbstverwaltung zu wecken und zu
erhalten“ (VGH BW 13.9.2018, 3 S 1465/18).
Von diesem Gebot muss abgewichen
werden, wenn „es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen
Einzelner erfordern“. Berechtigte Interessen liegen beispielsweise
vor, wenn ein Steuerschuldner eine Ratenzahlung beantragt und zu
deren Begründung seine finanziellen Verhältnisse offenlegt.
Das „öffentliche Wohl“ kommt ins
Spiel, wenn es um Planspiele für den Verteidigungsfall oder
Nuklearkatastrophen geht („wenn Interessen des Bundes, des Landes,
der Gemeinde, anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften oder
der örtlichen Gemeinschaft durch eine öffentliche Sitzung mit
Wahrscheinlichkeit wesentlich verletzt werden könnten“ [VGH BW
13.9.2018, 3 S 1465/18]) . Aber auch profanere Dinge können zum
Ausschluß der Öffentlichkeit führen, wenn beispielsweise über
künftiges Bauerwartungsland diskutiert wird, um so
Grundstücksspekulationen zu vermeiden.
Aber egal aus welchem Grunde die
Öffentlichkeit ausgeschlossen ist, diese Gründe müssen
gerichtsfest sein. „Bei der Frage, ob das öffentliche Wohl oder
berechtigte Interessen Einzelner im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 2
GemO eine nichtöffentliche Verhandlung erfordern, steht dem
Bürgermeister der Gemeinde kein Beurteilungsspielraum zu. Die
Prüfung dieser Voraussetzungen unterliegt daher der
uneingeschränkten gerichtlichen Kontrolle.“ (VGH BW 13.9.2018, 3 S
1465/18). „Ein Verstoß gegen das Gebot der Öffentlichkeit der
Gemeinderatssitzungen begründet daher regelmäßig eine
schwerwiegende Verfahrensverletzung und damit die Rechtswidrigkeit
des Gemeinderatsbeschlusses (vgl. VGH BW 23.6.2015 - 8
S 1386/14 - VBlBW
2016, 34, juris Rn.
44 m. w. N.)“.
Warum nun die Entscheidung über die
Anschaffung von iPads und die konzeptionelle Ausrichtung der
Digitalisierung an den Schulen aus Gründen des öffentlichen Wohls
und berechtigter Interessen Einzelner einen Ausschluß der
Öffentlichkeit erfordern, wie Bürgermeister Christian Schmid auf
Nachfrage beteuerte, erschließt sich mir nicht. Ebenso wenig, warum
über die Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrbootes nicht öffentlich
beraten und abgestimmt wird.
§35 Gemeindeordnung im Wortlaut:
„(1) Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich.
Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche
Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern; über
Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muss
nichtöffentlich verhandelt werden. Über Anträge aus der Mitte des
Gemeinderats, einen Verhandlungsgegenstand entgegen der Tagesordnung
in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wird
in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. In
nichtöffentlicher Sitzung nach Satz 2 gefasste Beschlüsse sind nach
Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder, wenn dies ungeeignet ist,
in der nächsten öffentlichen Sitzung im Wortlaut bekannt zu geben,
soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen
Einzelner entgegenstehen.
(2) Die Gemeinderäte sind zur
Verschwiegenheit über alle in nichtöffentlicher Sitzung behandelten
Angelegenheiten so lange verpflichtet, bis sie der Bürgermeister von
der Schweigepflicht entbindet; dies gilt nicht für Beschlüsse,
soweit sie nach Absatz 1 Satz 4 bekannt gegeben worden sind.“
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