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05. Juni 2023

 

 

Ratssitzung 05. Juni 2023

 

Sanierung KiGa St. Marting

Es gab schon einige Turbulenzen um den Kindergarten St. Martin der katholischen Kirchengemeinde in der Kapellenstraße. Mehrheitlich hatte der Rat Ende November 2016 für dessen Erweiterung zu einem 10-gruppigen Kindergarten gestimmt. Dies hätte 2,016 Millionen Euro kosten sollen. Die Baukosten hielten einer kirchenintern Überprüfung nicht stand. Die große Erweiterung des Kindergarten St. Martin wurde daraufhin verworfen.

Stattdessen wurde der Neubau des Kindergartens Storchennest im Weierweg beschlossen, um den Nachwuchs aus dem Neubaugebiet „Nördlich der Hauptstraße“ aufnehmen zu können. Der Kindergarten St. Martin sollte minimal erweitert und saniert werden. Die von der Kirchengemeinde in Auftrag gegebenen notwendigen Planungsleistungen wurden von der politischen Gemeinde im März 2021 mit knapp 87 000 bezuschusst. Mittlerweile hat die Gemeinde Iffezheim die Baulichkeiten des Kindergartens erworben und will die Sanierung fortführen. Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 50 000 Euro wurden in den Haushalt 2023 eingestellt.

Mit der Sanierung hatte die Kirchengemeinde das Karlsruher Büro Adler + Retzbach beauftragt, welches auch das Storchennest im Weierweg plante. Die gemachten positiven Erfahrung mit dem Architekturbüro veranlassten die Verwaltung, die bisherige Planung des Büros zu übernehmen und durch dieses weiterführen zu lassen. Die Verträglichkeit dieser Vorgehensweise mit den Vergaberichtlinien habe die Verwaltung mit der Gemeindeprüfungsanstalt abgeklärt, versicherte Bürgermeister Christian Schmid den Räten. Einstimmig beauftragte der Rat das Büro Adler + Retzbach mit den weiteren Architektenleistungen ab der Phase 4, der Genehmigungsplanung.

Neues Feuerwehrboot

Mit dem Bau der Staustufe war auch das Aufgabenspektrum der Freiwilligen Feuerwehr Iffezheim gewachsen. Um dieses neuen Aufgaben abzudecken, wurde ein Mehrzweckboot angeschafft, das mittlerweile stolze 41 Jahre unter seinem Kiel hat. Insbesondere dem zugehörigen Anhänger mache das Alter schwer zu schaffen, war vom stellvertretenden Feuerwehrkommandanten Simon Fanz zu hören.

Der Notwendigkeit einer Ersatzbeschaffung hatte der Gemeinderat sich nicht verschlossen und in nichtöffentlicher Sitzung vom November letzten Jahres einer Neuanschaffung in Rahmen einer landesweiten Sammelbeschaffung zugestimmt, wie aus den Sitzungsunterlagen hervorging. Tags darauf, habe die Verwaltung die Teilnahme an der Sammelbestellung an das federführende Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) schriftlich weitergegeben, so die Unterlagen weiter.

Die Vorteile der Sammelbeschaffung liegen auf der Hand: Es wird mit einem Stückpreis inklusive Anhänger von 150 000 Euro gerechnet. Das Innenministerium hat eine hälftige Förderung in Aussicht gestellt. Seitens des RP wurde die Gemeinde nun aufgefordert, die verbindliche Abnahme eines Bootes zu erklären. Dies tat der Rat einstimmig. Von Daniel Haas (SPD) wurde angeregt, den Landkreis und den Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband um weitere Förderung oder Spenden anzugehen, was ebenfalls in den Beschluss einfloss. Das alte Boot soll dann verkauft werden. Es wird mit einem Erlös von 5 – 10 000 Euro gerechnet.

Bürgermeister Schmid teilte dem Rat mit, daß keine Bewerbungen auf die Stelle als Gebäude- und Energiemanager eingegangen seien. Des Weiteren gab er eine anstehende Eilentscheidung kund, die derzeit Schönheitskorrekturen am Feuerwehrneubau ausführende Firma auch mit dem hydrophoben Anstrich zu beauftragen. Dies komme mit 23 000 € halb so teuer wie von der Rohbaufirma angeboten.

Daniel Haas (SPD) erinnerte die Verwaltung, an die vor nahezu Jahresfrist gemeldeten Mängel an Stand- und Bodenhydranten und mahnte deren zügige Beseitigung an, um die Sicherheit der Trink- und Löschwasserversorgung zu gewährleisten.

Die Sache mit der Öffentlichkeit von Sitzungen

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein sozialer Rechtsstaat, bei dem alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Damit das Volk diesem Ziel nahe kommen kann, muß es die Regierenden kontrollieren können und das auf allen Ebenen. Die Sitzungen der Parlamente sind öffentlich, bis hin zum Kommunalparlament. Dies schreibt die Baden-Württembergische Gemeindeordnung (GemO) in § 35 Satz 1 vor:

 

„Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich.“

 

Das Gebot der Öffentlichkeit „ist im demokratischen Rechtsstaat eines der wichtigsten Mittel, das Interesse der Bürgerschaft an der Selbstverwaltung zu wecken und zu erhalten“ (VGH BW 13.9.2018, 3 S 1465/18).

Von diesem Gebot muss abgewichen werden, wenn „es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern“. Berechtigte Interessen liegen beispielsweise vor, wenn ein Steuerschuldner eine Ratenzahlung beantragt und zu deren Begründung seine finanziellen Verhältnisse offenlegt.

Das „öffentliche Wohl“ kommt ins Spiel, wenn es um Planspiele für den Verteidigungsfall oder Nuklearkatastrophen geht („wenn Interessen des Bundes, des Landes, der Gemeinde, anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften oder der örtlichen Gemeinschaft durch eine öffentliche Sitzung mit Wahrscheinlichkeit wesentlich verletzt werden könnten“ [VGH BW 13.9.2018, 3 S 1465/18]) . Aber auch profanere Dinge können zum Ausschluß der Öffentlichkeit führen, wenn beispielsweise über künftiges Bauerwartungsland diskutiert wird, um so Grundstücksspekulationen zu vermeiden.

Aber egal aus welchem Grunde die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist, diese Gründe müssen gerichtsfest sein. „Bei der Frage, ob das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 2 GemO eine nichtöffentliche Verhandlung erfordern, steht dem Bürgermeister der Gemeinde kein Beurteilungsspielraum zu. Die Prüfung dieser Voraussetzungen unterliegt daher der uneingeschränkten gerichtlichen Kontrolle.“ (VGH BW 13.9.2018, 3 S 1465/18). „Ein Verstoß gegen das Gebot der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzungen begründet daher regelmäßig eine schwerwiegende Verfahrensverletzung und damit die Rechtswidrigkeit des Gemeinderatsbeschlusses (vgl. VGH BW 23.6.2015 - 8 S 1386/14 - VBlBW 2016, 34, juris Rn. 44 m. w. N.)“.

Warum nun die Entscheidung über die Anschaffung von iPads und die konzeptionelle Ausrichtung der Digitalisierung an den Schulen aus Gründen des öffentlichen Wohls und berechtigter Interessen Einzelner einen Ausschluß der Öffentlichkeit erfordern, wie Bürgermeister Christian Schmid auf Nachfrage beteuerte, erschließt sich mir nicht. Ebenso wenig, warum über die Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrbootes nicht öffentlich beraten und abgestimmt wird.

§35 Gemeindeordnung im Wortlaut:

„(1) Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muss nichtöffentlich verhandelt werden. Über Anträge aus der Mitte des Gemeinderats, einen Verhandlungsgegenstand entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. In nichtöffentlicher Sitzung nach Satz 2 gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder, wenn dies ungeeignet ist, in der nächsten öffentlichen Sitzung im Wortlaut bekannt zu geben, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.

(2) Die Gemeinderäte sind zur Verschwiegenheit über alle in nichtöffentlicher Sitzung behandelten Angelegenheiten so lange verpflichtet, bis sie der Bürgermeister von der Schweigepflicht entbindet; dies gilt nicht für Beschlüsse, soweit sie nach Absatz 1 Satz 4 bekannt gegeben worden sind.“

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