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Die erste
urkundliche Erwähnung Iffezheims im März 1245
Obwohl im Sommer 1225 „Burchard schultheiss
von Uffisheim“ als Zeuge auf einer markgräflichen Urkunde unterschrieb
(67), erfüllt erst die Urkunde
von 1245 die von den Historikern gesetzten Forderungen einer urkundlichen
Erwähnung.
Wie im vorigen Abschnitt erwähnt,
ehelichte Markgraf Hermann V. von Baden die Welfin Irmengard, Tochter des
Herzogs von Braunschweig und Enkelin Heinrichs des Löwen (41).
Nach dem Tode Hermanns V. gründete Irmengard in Bûren (Beuren)
bei Baden ein Cistercienser-Kloster zur Vergebung ihrer und ihres Mannes
Sünden, das auch als Grablege derer von Baden dienen sollte. Anscheinend
hatte sie sich damit aber finanziell übernommen. Ihre Söhne Hermann
VI. und Rudolf I. kamen ihr durch Schenkungen zu Hilfe. Im März 1245
übergaben sie ihr einige ihrer Güter und Rechte, doch lassen
wir sie selbst sprechen: „Die Brüder Hermann und Rudolph, Markgrafen
von Baden, übergeben ihrer Mutter Irmengard, welche zum Seelenheil
ihres verstorbenen Gemahls, des Markgrafen Hermann von Baden, und zum Nachlaß
ihrer Sünden bei Beuren in der Nähe von Baden ein Frauenkloster
zu bauen angefangen hatte, aber nicht hinreichend Mittel dazu besaß,
das Patronatsrecht der Kirchen in Ettlingen und Baden, ihren Zehnten in
Iffezheim (deciman, que nobis cedit aqud Vffinshein), die Dörfer Winden
und Beuren mit allem Zubehör, zwei Höfe in Oos, einen in Eberstein
und zwölf Pfund Straßburger Münze von ihren Zinsen in Selz.“(11,
53
Original: GLA 35/34)
Hierbei hatten die Markgrafen in
ihrem Gottesgnadentum mehr verschenkt als ihnen gehörte, denn mit
zwei Teilen des Zehnten zu Iffezheim waren die Ritter von Liebenzell von
ihnen selbst belehnt. Die Liebenzeller beharrten auf ihrem Recht, was zu
jahrelangen Streitigkeiten mit Irmengard von Baden führte. Die Differenzen
konnten anscheinend erst durch die Vermittlung des in den späten 50er
Jahren des 13ten Jahrhunderts in Pforzheim weilenden wortgewaltig predigenden
berühmten Franziskaner Berthold beigelegt werden (66.7).
Ludwig von Liebenzell unterwarf sich am 26.10.1259 einem Schiedsgericht
in Lichtental. Am 5.11.1259 wurde schließlich eine Urkunde verfertigt,
in welcher Ludwig von Liebenzell auch im Namen seiner Neffen den Anteil
am Zehnten zu Iffezheim gegen 50 Mark Silbers an das Kloster Lichtental
abtrat. Der Betrag war in zwei Raten zahlbar. Zu seinem und seiner verstorbenen
Brüder Seelenheil gab er das Patronatsrecht, den Kirchensatz der Kirche
zu Iffezheim obendrein (66.7, 67).
Die von Hermann VI. und Rudolf I.
vergebenen Rechte und Güter blieben nach 1245 zunächst bei der
Klosterstifterin Irmengard von Baden, bevor diese sie am 3.11.1248 an das
Kloster selbst übertrug. Am 12.1.1260 wird dem Cistercienser-Orden
von Papst Alexander IV. das Recht gegeben, in den schon bereits bezehnten
Pfarreien auch den Novalzehnten auszuheben (66.7).
Iffezheim blieb dem Kloster Lichtental
zehntschuldig bis zu dessen Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts.
Der Blutzehnt wurde am 1.1.1828 mit einer Einmalzahlung der Gemeinde
von 1.500 Gulden an den Heiligenfond (das Klostervermögen) abgelöst
(16). Als Zehnthof dienten unter anderem
die Gebäude des z.Zt. leerstehenden Gasthauses „Zum
Schiff“. Den älteren Mitbürgern dürfte noch die an der
Stelle des alten Feuerwehrhauses stehende, 1952 abgerissene Zehntscheuer
mit dem 1828 eingebauten Arrestlokal in Erinnerung sein.
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