Die erste urkundliche Erwähnung Iffezheims im März 1245

Obwohl im Sommer 1225 „Burchard schultheiss von Uffisheim“ als Zeuge auf einer markgräflichen Urkunde unterschrieb (67), erfüllt erst die Urkunde von 1245 die von den Historikern gesetzten Forderungen einer urkundlichen Erwähnung. 
Wie im vorigen Abschnitt erwähnt, ehelichte Markgraf Hermann V. von Baden die Welfin Irmengard, Tochter des Herzogs von Braunschweig und Enkelin Heinrichs des Löwen (41). Nach dem Tode Hermanns V. gründete Irmengard in Bûren (Beuren) bei Baden ein Cistercienser-Kloster zur Vergebung ihrer und ihres Mannes Sünden, das auch als Grablege derer von Baden dienen sollte. Anscheinend hatte sie sich damit aber finanziell übernommen. Ihre Söhne Hermann VI. und Rudolf I. kamen ihr durch Schenkungen zu Hilfe. Im März 1245 übergaben sie ihr einige ihrer Güter und Rechte, doch lassen wir sie selbst sprechen: „Die Brüder Hermann und Rudolph, Markgrafen von Baden, übergeben ihrer Mutter Irmengard, welche zum Seelenheil ihres verstorbenen Gemahls, des Markgrafen Hermann von Baden, und zum Nachlaß ihrer Sünden bei Beuren in der Nähe von Baden ein Frauenkloster zu bauen angefangen hatte, aber nicht hinreichend Mittel dazu besaß, das Patronatsrecht der Kirchen in Ettlingen und Baden, ihren Zehnten in Iffezheim (deciman, que nobis cedit aqud Vffinshein), die Dörfer Winden und Beuren mit allem Zubehör, zwei Höfe in Oos, einen in Eberstein und zwölf Pfund Straßburger Münze von ihren Zinsen in Selz.“(11, 53 Original: GLA 35/34)
Hierbei hatten die Markgrafen in ihrem Gottesgnadentum mehr verschenkt als ihnen gehörte, denn mit zwei Teilen des Zehnten zu Iffezheim waren die Ritter von Liebenzell von ihnen selbst belehnt. Die Liebenzeller beharrten auf ihrem Recht, was zu jahrelangen Streitigkeiten mit Irmengard von Baden führte. Die Differenzen konnten anscheinend erst durch die Vermittlung des in den späten 50er Jahren des 13ten Jahrhunderts in Pforzheim weilenden wortgewaltig predigenden berühmten Franziskaner Berthold beigelegt werden (66.7). Ludwig von Liebenzell unterwarf sich am 26.10.1259 einem Schiedsgericht in Lichtental. Am 5.11.1259 wurde schließlich eine Urkunde verfertigt, in welcher Ludwig von Liebenzell auch im Namen seiner Neffen den Anteil am Zehnten zu Iffezheim gegen 50 Mark Silbers an das Kloster Lichtental abtrat. Der Betrag war in zwei Raten zahlbar. Zu seinem und seiner verstorbenen Brüder Seelenheil gab er das Patronatsrecht, den Kirchensatz der Kirche zu Iffezheim obendrein (66.7, 67).
Die von Hermann VI. und Rudolf I. vergebenen Rechte und Güter blieben nach 1245 zunächst bei der Klosterstifterin Irmengard von Baden, bevor diese sie am 3.11.1248 an das Kloster selbst übertrug. Am 12.1.1260 wird dem Cistercienser-Orden von Papst Alexander IV. das Recht gegeben, in den schon bereits bezehnten Pfarreien auch den Novalzehnten auszuheben (66.7).
Iffezheim blieb dem Kloster Lichtental zehntschuldig bis zu dessen Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts. Der Blutzehnt wurde  am 1.1.1828 mit einer Einmalzahlung der Gemeinde von 1.500 Gulden an  den Heiligenfond (das Klostervermögen) abgelöst (16). Als Zehnthof dienten unter anderem die Gebäude des z.Zt. leerstehenden Gasthauses „Zum Schiff“. Den älteren Mitbürgern dürfte noch die an der Stelle des alten Feuerwehrhauses stehende, 1952 abgerissene Zehntscheuer mit dem 1828 eingebauten Arrestlokal in Erinnerung sein.
 
Euer Kommentar an Matthias
Zum InhaltsverzeichnisZurück zur HauptseiteSeitenanfangZurückWeiter