H O M E
 

Iffze.de > Aktuell > Neues > Neues 2012

 

06. Oktober 2012

 

 

Bauausschuß 15. Oktober 2012

 

MIngenieur Werner Nickel stellte den Mitgliedern des Bauausschusses die aktuelle Planung für die Heizung- und Lüftungsanlage des Anbaues der Haupt- und Realschule vor. Wie Nickel ausführte, reicht die Leistung des vor acht Jahren neu installierten Brennwertkessels im Altbau aus, um den hochwertig gedämmten Neubau mit zu versorgen. Wegen dieser hochwertigen Dämmung übererfülle der Bau die gesetzlichen Vorgaben, so daß auf den zusätzliche Einsatz von Komponenten zur Gewinnung regenerativer Energien verzichtet werden könne.

Die Röhrenradiatoren werden je Raum individuell geregelt. Wegen der hohen Dämmung sei eine kontrollierte Be- und Entlüftung der Räume notwendig, erläuterte Nickel. Über Wärmetauscher würden 85% der Heizenergie zurückgewonnen. Die Lüftung sei CO2 gesteuert. Dies habe den Vorteil, daß die Schüler stets mit ausreichend Sauerstoff versorgt würden und weniger ermüdeten.

Hubert Schäfer (CDU) hakte nach, in wieweit die künftig im Forlenhof produzierte Wärme zur Beheizung der Schule genutzt werden könne. Grundsätzlich sei dies mit geringem technischen Aufwand möglich, Schule und Turnhalle mit Fernwärme zu versorgen, erläuterte Nickel. Seiner Ansicht nach entscheide der Preis. Wirtschaftlich interessanter würde es, wenn das komplette Schulzentrum und auch das Baugebiet an die Fernwärme angeschlossen würden. Einen im Bebauungsplan verankerten Anschluß- und Benutzungszwang an die Fernwärme sah Meingold Merkel (CDU) als rechtlich problematisch an.

Insgesamt handele es sich um eine hocheffiziente Anlage, die sehr wenig Primärenergie verbrauche und hohe Ansprüche an die Hygiene erfüllt, schloß Werner Nickel seine Ausführungen.

Holger Raiff, Geschäftsführer des Büros igj, übernahm die Vorstellung der Elektroplanung. Der Elektroverteiler im Altbau müsse durch einen größeren ersetzt werden, um den Neubau mit versorgen zu können. Die Leitungsführung in den Neubau erfolge zusammen mit den Heizungsrohren in der abgehängten Decke. Je Geschoß werde im Anbau ein eigener Unterverteiler installiert, von dem aus die Räume versorgt werden. In den Fachräumen würden die Leitungen bis an die Schulmöbel herangeführt. Jedes Zimmer erhalte einen Datenanschluß. Darüber hinaus sei jeweils ein Anschluß für ein Notfalltelefon, sowie die Ausrüstung der Lautsprecheranlage mit einer Gegensprechfunktion vorgesehen. Die Beamer in den Fachräumen seien bereits in die Kostenkalkulation eingeflossen, welche laut Bürgermeister Peter Werler in der kommenden Gemeinderatssitzung vorgestellt werden solle.

Setzte der Elektroplaner bei der Ausleuchtung der Klassenräume aus Kostengründen noch auf konventionelle Leuchtstoffröhren, so sollen die Fluchtwege mit akku-betriebenen LED-Leuchten erhellt werden. Der Altbau soll entsprechend nachgerüstet werden.

Abschließend stelle Architekt Manfred Merkel den aktuellen Bauzeitenplan vor. Am 19.09 hätten die Arbeiten begonnen. Derzeit sei die Kellerplatte zu drei Vierteln fertiggestellt und die Hälfte der Kellerschalung montiert. Am 5. November solle die Kellerdecke betoniert werden. Ihr soll am 23. November die Erdgeschossdecke und am 12. Dezember die des ersten Obergeschosses folgen. Am 4. Januar soll der Rohbau stehen, gab Merkel den ergeizigen Plan bekannt. Er schränkte jedoch ein, daß diese Planung des Hochbauers keine Frosttage berücksichtige. Derzeit erfolge die Submission der Elektroinstallation. Die Ausschreibung der Sanitärarbeiten sei fertiggestellt. Die Ausschreibung der Fenster werde derzeit angefertigt.

Seine in der Hauptsatzung der Gemeinde Iffezheim festgelegte Kompetenz überschreitend, vergab der Bauausschuß den Auftrag der Elektroinstallation im Erweiterungsbau der Haupt- und Realschule für 106 000 € an die Firma ASE aus Karlsruhe aus. Diese Auftragsvergabe wäre der einzige Tagesordnungspunkt für die Gemeinderatssitzung am 22. Oktober gewesen, die damit hinfällig wurde.

Auf Nachfrage von Andrea Winkler nach dem Sachstand des gemeindeeigenen Grundstückes Hardtstraße 8, entgegnete Peter Werler, daß der eingereichte Architektenentwurf für die eine Doppelhaushälfte diskutiert und so angepaßt werde, damit die drei weiteren Baugrundstücke ebenfalls vermarktet werden könnten. Diese Form der Bürgerbeteiligung brauche eben seine Zeit. Man sei sich im Gremium jedoch einig, daß man keine Bauträgerlösung für die vier Doppelhaushälften wolle.

Hinweis: 2006 entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 8 C 13.05), daß Landesrecht, das es dem Satzungsgeber gestattet, einen Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Fernwärmeversorgung aus Gründen des Klimaschutzes anzuordnen, nicht gegen Bundesverfassungsrecht oder Europarecht verstößt. (Zitiert nach BVerwG)

 

 
Euer Kommentar an Matthias

Copyright © www.Iffze.de

Bei namentlich gekennzeichneten Artikeln liegt das Urheberrecht beim Verfasser.