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23. Februar 2011

 

 

Wohnbaupolitik: Ein Kommentar

 

Fehleinschätzungen und handwerkliche Fehler prägen die Iffezheimer Wohnbaupolitik der vergangenen Jahre. Bei der Verabschiedung des Bebauungsplanes „Nördlich der Hauptstraße“ im Juni 2007 erklärte Bürgermeister Pater Werler, daß „derzeit kein kurzfristiger Bedarf an Wohnbebauung“ herrsche und der Plan einzig wegen der dort geplanten Einzelhandelsfläche auf den Weg gebracht werden müsse. Heute liegen 22 Anfragen nach Bauplätzen im Rathaus vor, die sich in kurzer Zeit angesammelt haben.

Ganz innovativ sollte auf Vorschlag der Verwaltung die Umlegung und Erschließung freiwillig, privatrechtlich erfolgen. Ein Unding bei 100 Einzeleigentümern, da ALLE ohne Ausnahme dem Plan zustimmen müssen. Und das taten eben nicht alle. Diese schmerzliche Erfahrung mußte bereits unser östlicher Nachbar Baden-Baden erleiden, der in Haueneberstein nach 15 Jahren den Versuch der privatrechtlichen Umlegung eines Baugebietes einstelle. Stöbert man ein bisschen in der Literatur, so wird dort diese Art der Umlegung bis maximal einer Hand voll Eigentümern empfohlen. Am besten sei es, wenn es sich nur um einen Eigentümer handele, wie etwa ein Landwirt oder Gewerbetreibender, der seinen Betrieb aufgebe. Ein Baugebiet mit einer Eigentümerstruktur vergleichbar der „Nördlich der Hauptstraße“ müsse öffentlich-rechtlich erfolgen, sind sich die Kommentatoren einig. Man wäre wohl besser gefahren, den Rat des Altbürgermeisters Otto Himpel in der besagten Sitzung vom Juni 2007 zu beherzigen, die Bürger frühzeitig zu beteiligen.

Dies tat indes der Gaggenauer Bürgermeister und so kommt, nachdem in Vorgesprächen Einigung erzielt war, nun in Baugebiet A die privatrechtliche Erschließung zum Tragen. Baugebiet B mit seiner großen Schar an Eigentümern, wird öffentlich-rechtlich umgelegt. So klappt's dann auch mit den Baugrundstücken (1)  und man muß nicht hier zwei, dort sechs Bauplätze ins Ortsbild bosseln.

 

(1) Abgewandeltes Zitat aus der Calgonitwerbung

 
Euer Kommentar an Matthias  
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