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Wohnbaupolitik: Ein Kommentar
Fehleinschätzungen und handwerkliche
Fehler prägen die Iffezheimer Wohnbaupolitik der vergangenen Jahre.
Bei der Verabschiedung des Bebauungsplanes „Nördlich der
Hauptstraße“ im Juni 2007 erklärte Bürgermeister Pater Werler,
daß „derzeit kein kurzfristiger Bedarf an Wohnbebauung“ herrsche
und der Plan einzig wegen der dort geplanten Einzelhandelsfläche
auf den Weg gebracht werden müsse. Heute liegen 22 Anfragen nach
Bauplätzen im Rathaus vor, die sich in kurzer Zeit
angesammelt haben.
Ganz innovativ sollte auf Vorschlag der
Verwaltung die Umlegung und Erschließung freiwillig, privatrechtlich
erfolgen. Ein Unding bei 100 Einzeleigentümern, da ALLE ohne
Ausnahme dem Plan zustimmen müssen. Und das taten eben nicht alle.
Diese schmerzliche Erfahrung mußte bereits unser östlicher Nachbar
Baden-Baden erleiden, der in Haueneberstein nach 15 Jahren den
Versuch der privatrechtlichen Umlegung eines Baugebietes einstelle.
Stöbert man ein bisschen in der Literatur, so wird dort diese Art
der Umlegung bis maximal einer Hand voll Eigentümern empfohlen. Am
besten sei es, wenn es sich nur um einen Eigentümer handele, wie
etwa ein Landwirt oder Gewerbetreibender, der seinen Betrieb aufgebe.
Ein Baugebiet mit einer Eigentümerstruktur vergleichbar der
„Nördlich der Hauptstraße“ müsse öffentlich-rechtlich erfolgen,
sind sich die Kommentatoren einig. Man wäre wohl besser gefahren,
den Rat des Altbürgermeisters Otto Himpel in der besagten Sitzung
vom Juni 2007 zu beherzigen, die Bürger frühzeitig zu beteiligen.
Dies tat indes der Gaggenauer
Bürgermeister und so kommt, nachdem in Vorgesprächen Einigung
erzielt war, nun in Baugebiet A die privatrechtliche Erschließung
zum Tragen. Baugebiet B mit seiner großen Schar an Eigentümern, wird
öffentlich-rechtlich umgelegt. So klappt's dann auch mit den
Baugrundstücken (1) und man muß nicht hier zwei, dort sechs Bauplätze
ins Ortsbild bosseln.
(1)
Abgewandeltes Zitat aus der Calgonitwerbung
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