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18. Februar 2009

 

 

Rathaussturm

 

Mangelnder Arbeitswillen, gepaart mit dem Abdrücken der Arbeit an seinen Stellvertreter in Tateinheit mit Vergeßlichkeit und nachlassender Sehschärfe, sowie fahrlässiger Gefährdung der Ehefrau und mutwilligem Tank-leer-Fahrens warf der Staatsanwalt des grob-günstigen Narrengerichtes Andreas "Riese" Schneider dem angeklagten, seiens Amtes enthobenen Ex-Bürgermeiter vor. Der zwergenhafte Verteidiger Herbert Sauter hatte gegen die physische und argumentatorische Übermacht des Anklägers nicht den Hauch einer Chance.

Einstimmig folgte das Narrengericht dem Antrag der Anwaltschaft und verurteilte den Bürger Werler zum sofortigen Vollzug des Baues eines turmhohen Narrenbrunnens.

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