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23. Februar 2006

 

 

Wiederholungstäter verurteilt

 

Wieder einmal hatte das grob-günstige Narrengericht zu Iffezheim über den fasnachtlichen Vergehen des Wiederholungstäters, Bürgermeisters und Ehrenmützenträgers Peter Werler zu beraten. Ihm wurde zur Last gelegt, durch die farblosen, mutwillig gebleichten Iffezheimer Fahnen der Gemeinde einen nicht wieder gut zu machenden Imageschaden zugefügt zu haben. Die Anklageschrift enthielt des Weiteren seine Pflichtverletzungen als Ehrenmützenträger  sowie das Unvermögen, Bierfässer anzustecken. Ohne dem Angeklagten ein Schlußplädoyer zuzugestehen, fällte das Narrengericht sein vernichtendes Urteil: Als Sühne gab das Gericht dem Ortsoberen auf, sofort in aller Öffentlichkeit die 11 goldenen Regeln eines Ehrenmützenträgers zu verlesen, zu Ehren seines Vaters ein Bierfaß anzustechen und bis zum Fasnachtsumzug eine farbenfrohe Iffezheimer Fahne zu basteln und als Däfelesbu dem ICC voranzuschreiten.. Wie sich beim Faßanstich der Gerstensaft in harmloses Iffzer Gräwelewasser verwandeln konnte, wird auf ewig ein Staffelschnatzer-Geheimnis bleiben. Gottlob wiederholen sich die biblischen Wunder im Iffzer Pfarrhaus und Pfarrer Asal konnte mit einem Krüglein Rotem  den Alkoholspiegel des Narrengerichts vor dem Absacken ins Nichts bewahren. 

 
Euer Kommentar an Matthias  

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