Saukalt hedds do ums Rothuus blose ...

Als das grobgünstige Narrengericht über unfassbare und unglaublichen Dingen zu Gericht saß, nachdem Bürgermeister Peter Werler seines Amtes enthoben und durch fähigeres Personal ersetzt worden war. Als „uneinsichtiger Wiederholungstäter“ hatte sich Bgm Werler wegen zahlreicher Vergehen zu verantworten. So warf ihm Staatsanwalt Schneider vor, an der Prunksitzung die eigens gebratenen Fleischkichle nicht verzehrt zu haben und sich deswegen der ICC, um diese nicht verderben zu lassen, selbst den Magen verdarb. Desweiteren wurde ihm vorgeworfen, für zwei Neujahrsempfänge und für Rastatter respektive Muggensturmer Verhältnisse verantwortlich zu sein. Neben der vorsätzlichen Körperverletzung an dem ICC-Präsidenten Bernd Hansmann hielt Ankläger Andreas Schneider dem Angeklagten auch seine Flucht aus der Fasenachdshochburg Iffze Richtung Australien vor. Rowdytum auf Iffezheims Straßen wurde dem Bgm zur Last gelegt, der mit seinem Roller unerkannt durch das Renndorf brettere. Um seinen Vorwurf, der Bürgermeister umgehe den Gemeinderat, zu untermauern, führte die Anklage die ohne Absprache mit Rat und Pächter im Landschaftsschutzgebiet angelegte Eisfläche an und daß der Bürgermeister dem Rat nicht einmal seine Ideen zum Jugendzentrum in der alten Turnhalle oder zur Namensgebung der Iffzer Schulen preis gegeben habe. Diesen Vorwurf wies der Angeklagte nicht zurück, sondern bekräftigte, daß der Rat überhaupt nicht gebraucht werde und ihn in der Umsetzung seiner Politik nur ausbremse. Er werde die Kommunalwahl ausfallen lassen und ohne dieses lästige Gremium regieren. Sein Verteidiger stellte Beraterverträge mit dem ICC in Aussicht, womit ein Modell mit landes- und bundesweiter Vorbildfunktion geschaffen werde.

Dies machte das Maß für den vorsitzenden Richter Dr. hc Hans Greß voll, der dem Bgm dazu verurteilte, umgehend eine öffentliche Ratssitzung einzuberufen, in der die drängensten Probleme der Renngemeinde, als da wären die Roßbollen auf den Straßen, das Verkehrschaos im Oberwald und die veraltete Ansage auf dem gemeindlichen Anrufbeantworter.

In der Kürze der Zeit konnten keine vernünftigen Lösungen erarbeitet werden, so daß das Gericht dem Angeklagten Werler auferlegte, eines noch zu bennenden Samstages einen Anhänger an seinen Roller zu spannen und die Renndörflichen Straßen in Gänze von den Roßbollen zu befreien. Darüber hinaus wurde ihm ein Hausnummernschild überreicht und er angemahnt, dies alsbald an seinem nummernlosen Haus anzubringen.


Unn was mänge na was do fer ä Lied uff da automadisch Plärkisch vumj Rothuus gepäbbard werd?

Glückselige Fasenachd!

 

 

 
Euer Kommentar an Matthias

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