OLG spricht Iffezheim Fischerei-Recht zu





Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das Oberlandesgericht in Karlsruhe der Gemeinde Iffezheim das Fischereirecht im ca 10 ha großen See des Kieswerks am Bohnemichel zugesprochen. Nach dem Fischereigesetz von 1852 steht dem Land dieses Recht „in schiffbaren und floßbaren Flüssen und Seen, als deren Bestandteil Altwasser (…) und dergleichen gelten, so lange sie ihren Zufluß aus dem Hauptwasser haben“ zu. Obwohl alle Zuflüsse zum See mit Vollendung der Staustufe 1978 gekappt wurden, bestand das Land weiterhin auf seinem Recht. Das Landgericht in Baden-Baden nahm den gleichen Standpunkt ein, da der See knapp alle zwei Jahre durch Hochwasser überflutet wird. Dem Oberlandesgericht genügte dies indessen nicht, zumal ein ungehinderter Fischzug nicht mehr stattfindet. Die Gemeinde prüft nun, inwieweit sie Regreßansprüche gegen das Land wegen der entgangenen Pacht stellen will. (111)

 

 
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