OLG
spricht Iffezheim Fischerei-Recht zu
Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das Oberlandesgericht in Karlsruhe
der Gemeinde Iffezheim das Fischereirecht im ca 10 ha großen See
des Kieswerks am Bohnemichel zugesprochen. Nach dem Fischereigesetz von
1852 steht dem Land dieses Recht „in schiffbaren und floßbaren Flüssen
und Seen, als deren Bestandteil Altwasser (…) und dergleichen gelten, so
lange sie ihren Zufluß aus dem Hauptwasser haben“ zu. Obwohl alle
Zuflüsse zum See mit Vollendung der Staustufe 1978 gekappt wurden,
bestand das Land weiterhin auf seinem Recht. Das Landgericht in Baden-Baden
nahm den gleichen Standpunkt ein, da der See knapp alle zwei Jahre durch
Hochwasser überflutet wird. Dem Oberlandesgericht genügte dies
indessen nicht, zumal ein ungehinderter Fischzug nicht mehr stattfindet.
Die Gemeinde prüft nun, inwieweit sie Regreßansprüche gegen
das Land wegen der entgangenen Pacht stellen will. (111)
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