Gemeinderatssitzung vom 04.12.2000

Der Iffezheimer Gemeinderat beschloß in seiner Sitzung vom Montag, den 04. Dezember 2000, die Satzung zur Änderung des Bebaungsplans „Hauptstraße Süd“. In der Sitzung vom 23. Oktober hatte der Gemeinderat die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes beschlossen. Dieser sollte für drei Grundstücke an der Badener Straße (K3760) geändert werden, um den bauwilligen Investoren entgegenzukommen. Auf den Bauplätzen sollen dreigeschossige Häuser mit Lärmschutzfunktion erstellt werden. 
Die Dachform und die Firsthöhen sollten den Wünschen der Bauträger angepaßt  werden. Ebenso sollte die Baulinie zwei Meter vom Radweg nach Süden zurückversetzt werden, um zwischen Radweg und Hausausgängen Distanz zu schaffen. Wie Bürgermeister Otto Himpel berichtete, habe  der Besitzer eines südwestlich gelegenen Grundstückes gegen die Zurücknahme der Baulinie Einspruch erhoben. Er sehe die Erholungsfunktion des Garten und der Terasse des Eigenheims durch das Versetzen der Baulinie gefährdert. 
Laut Sitzungsvorlage wurde als Kompromis zunächst die Änderung der Baulinie für das eine Grundstück um nur einen Meter gehandelt. Bürgermeister Himpel überraschte die Ratsmitglieder mit einer mit den Investoren am Nachmittag erzielten Einigung: Für das monierte Grundstück wird die Baulinie wie bisher eingehalten, jedoch wird zur Entschärfung der Eingangssituation der Radweg um einen Meter nach Norden in das öffentliche Grün verschoben. Laut Himpel werden die Kosten für die Verlegung von den Investoren getragen, zumal der Radweg in Teilen für die Aushebung der Baugrube abgetragen werden muß.
Der Gemeinderat folgte dem Verhandlungsergebnis des Bürgermeisters und beschloß die Aufstellung der  Satzung. Diese bezieht sich nur auf zwei Grundstücke rechts und eines links des der Badener Straße zugewandten Endes der Hoppegartener Straße. Er enthält im Detail die Möglichkeit statt der bisher vorgeschriebenen Sattel- auch Pultdächer mit einer Neigung zwischen 6° und 40° zu realisieren. Die Firsthöhe muß zwischen 10,3 und 13 Metern liegen. Die Baulinie der beiden zur Ortsmitte hin gelegenen  Grundstücke wird um zwei Meter zurückgenommen, während zur B36 hin der Radweg um einen Meter nach Norden verschwenkt wird. Bei allen drei Grundstücken wird eine überbaute und begrünte Tiefgarage nicht auf die Grundflächenzahl angerechnet.
Bürgermeister Himpel berichtete weiterhin aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.11.2000, daß die Gemeinde sich in intensiven Verhandlungen mit dem Internationalen Club befände. Gegenstände der Verhandlungen seien Baumaßnahmen, bestehende Besitzverhältnisse und der Pachtvertrag. Weiterhin sei die Gemeinde dabei, ein Vorhaben in der Sternenstraße zu untersuchen. Hierbei ginge es vor allem um die Prüfung der Vorschriften des Immissionschutzgesetzes, in wie weit giftige Stoffe im Ortsgebiet gelagert werden dürften. 
 
Euer Kommentar an Matthias

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